Die Raumplanung auf kommunaler Stufe ist eine politische Planungstätigkeit, welche darauf hinzielt die verschiedenen Politikbereiche miteinander zu koordinieren. Sie initiiert zukunftsorientiertes Handeln. Die in Bildern, Strategien und Ideen gefassten Vorstellungen der zukünftigen, kommunalen Entwicklung gilt es in den dazu zur Verfügung stehenden kommunalen Planungsinstrumenten abzubilden.
Die Gemeinden haben eine wichtige Rolle in diesem Prozess. Im Rahmen der übergeordneten Vorgaben definieren sie ihre eigenen Entwicklungsvorstellungen und bilden diese in für Grundeigentümer und Behörden verbindlichen Instrumenten ab. Sie sorgen auch für die Abstimmung raumplanerische Entschiede zur Siedlungs-, Verkehrs- und Landschaftsentwicklung mit der Finanz- und Investitionsplanung sowie weiteren Gemeindeaufgaben.
Fast alle Gemeinden im Kanton Bern verfügen über eine rechtskräftige Ortsplanung. Heute und in Zukunft steht vermehrt im Vordergrund die Planungsinstrumente auf veränderte Rahmenbedingungen und neue Zielvorstellungen anzupassen:
- Gesamträumliche Betrachtung des Gemeindegebietes nach den drei Dimensionen der nachhaltigen Entwicklung
- Abstimmung der Siedlungsentwicklung und Verkehrsinfrastruktur
- Klären der raumrelevanten Aktivitäten innerhalb und ausserhalb des Siedlungsgebietes, Nutzungs- und Schutzansprüche koordinieren
- Bereitstellen von verfügbaren Bauzonen an geeigneten Standorten
- Förderung der Siedlungsentwicklung nach innen
- Einbezug von Fragen der Energieversorgung
- Klären der Rahmenbedingungen für eine Erneuerung vorhandener Quartiere auf veränderte Raum- und Ausstattungsansprüche zukünftiger Bewohner
Planungswegweiser und Ablauf kommunaler Planungen
Bericht zur Planung
Prioritäre Verfahren
Erhebung der unüberbauten Bauzonen
Arbeitshilfe Baulandumlegung
Erfolg mit der Überbauungsordnung
Von der Zone mit Planungspflicht zur Baubewilligung
Erschliessungsprogramm
Koordiniertes Verfahren Überbauungsordnung mit Baugesuch