Planungen sind Daueraufgaben einer Gemeinde: Das Erarbeiten von Leitlinien steht am Anfang, konkrete spätere Planungsvorhaben sollen diesen Rahmenbedingungen entsprechen. Eine Erfolgskontrolle ist zudem heute wichtiger denn je. Gestützt darauf wird eine Gesamtbetrachtung der Themen immer notwendiger und in der Behandlung aktueller planerischer Fragestellungen ausschlaggebend für ihren Erfolg.
Welches sind die zentralen Fragen zu den Bereichen Raumplanung, Umwelt und Wirtschaft, und wie soll man sich in der Planung damit auseinander setzen? Antworten zu diesen Fragen sind wegweisend für alle Planungsarbeiten. Dennoch wurde der Gesamtbetrachtung von Raumplanungs-, Wirtschafts- und Umweltaspekten bisher zu wenig Beachtung geschenkt. Der Bericht nach Art. 47 Raumplanungsverordnung (RPV) bzw. Art. 118 Bauverordnung (BauV) soll mithelfen, dies zu ändern.
Raumplanungsbericht
Die Arbeitshilfe «Bericht nach Art. 47 RPV» und die dazugehörige Checkliste liefern den Gemeinden, Planungskommissionen sowie Fachleuten unterstützende Grundlagen und Kriterien für die Erarbeitung des Berichtes.