Die Ansprüche an den knappen Boden nehmen ständig zu. Es ist Ziel der Raumplanung solche Ansprüche und Bedürfnisse so aufeinander abzustimmen, dass unsere Lebensräume auch für kommende Generationen noch lebenswert sind.
Den Gemeinden kommt dabei eine wichtige Rolle zu: Im Rahmen übergeordneter Vorgaben definieren sie ihre eigenen Entwicklungsvorstellungen und sorgen für eine grundeigentümerverbindliche Umsetzung bis hin zum Vollzug der geltenden Vorschriften durch die örtliche Baubehörde.
In jeder Gemeinde treten regelmässig Aufgaben der Gemeindeentwicklung auf, die raumplanerisch gelöst werden müssen. Bis die Ergebnisse einer Planung vorliegen, ist eine ganze Reihe von Schritten nötig. Das Resultat der kommunalen Planung muss schlussendlich vom kantonalen Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) genehmigt werden.
Das folgende Schema zeigt die Schritte vom Auftreten einer Planungsaufgabe bis zur Umsetzung des Planungsergebnisses. Weitere und ausführliche Informationen können dem Planungswegweiser entnommen werden.