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Erhebung der unüberbauten Bauzonen

Gemäss Art. 47 Abs. 2 RPV sind die Gemeinden angehalten, ihre Nutzungsreserven in den bestehenden Bauzonen beim Erlass der Nutzungsplanung darzulegen. Die Nutzungsreserven setzen sich zusammen aus den unüberbauten Bauzonen und den Reserven auf überbauten Bauzonen.

Die Erhebung der unüberbauten Bauzonen erfolgt auf Basis der kantonalen Übersicht direkt in einer WebGIS-Geoportalkarte. Die Arbeitshilfe für die Erhebung der unüberbauten Bauzonen in der Nutzungsplanung beschreibt den dazugehörigen Arbeitsprozess und enthält die massgebenden Definitionen. Der Technische Leitfaden für die Erhebung der unüberbauten Bauzonen in der Nutzungsplanung enthält die Anleitung der Arbeitsschritte in der WebGIS-Geoportalkarte.

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Die unüberbauten Bauzonen sind in folgenden Karten im Geoportal publiziert:

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