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Baulandumlegung

Die Baulandumlegung, die Grenzregulierung und die Ablösung oder Verlegung von Dienstbarkeiten sind Instrumente, welche zur Förderung der Verfügbarkeit von Bauland dienen.

Siedlungsentwicklung nach innen ist das Gebot der Stunde. Einzonungen von neuem Bauland sind nur noch in Ausnahmefällen möglich. Bei der Teilrevision des Baugesetzes von 2016 wurde in Art.126a nochmals explizit auf die Baulandumlegung als eine der Möglichkeiten verwiesen, um die Verfügbarkeit von Bauland zu fördern. Dazu stellt diese Arbeitshilfe die immer noch zu wenig bekannten gesetzlichen Verfahren zur Neuordnung von Grundeigentum der Reihe nach vor. Die Arbeitshilfe will in erster Linie die politischen Gemeindebehörden sowie die Fachleute wie Bauverwalterinnen und Bauverwalter, Planerinnen und Planer, Geometerinnen und Geometer, Notarinnen und Notare, aber auch betroffene Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer ermutigen, diese Verfahren zu nutzen.

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