Gemäss Art. 108 Abs. 2 Baugesetz (BauG) sind Bauzonen innert 15 Jahren ab rechtskräftiger Genehmigung durch die Gemeinde zu erschliessen. Zu dieser Erschliessung gehören alle Vorkehren, die es braucht, damit ein Grundstück zonengemäss genutzt werden kann. Zu denken ist dabei an die Erschliessung durch Strassen und Wege, Kanalisation, Wasserversorgung, Gas und Elektrizität. Vor der Erschliessung müssen die Gemeinden ein Erschliessungsprogramm erarbeiten, in welchem sie aufzeigen, wie und wann sie dieser Erschliessungspflicht nachkommen wollen und mit welchen Kosten zu rechnen ist.
Die Arbeitshilfe «Erschliessungsprogramm» soll die Gemeinde in die Lage versetzen, ihr Erschliessungsprogramm mit vernünftigem Aufwand weitgehend selbständig festlegen zu können. Zu diesem Zweck wurden bereits realisierte Erschliessungsanlagen in vier unterschiedlichen Gemeinden untersucht und gestützt darauf ein einheitliches Vorgehen und verschiedene Methoden für die Kostenermittlung entwickelt. Dabei hat sich gezeigt, dass ein grosser Teil der möglichen Erschliessungssituationen auf wenige standardisierte Fälle zurückgeführt werden kann.