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Planungsgrundlagen Seeverkehr

Die Sachpläne für den Verkehr auf dem Thuner- und dem Brienzersee sowie auf den bernischen Teilen des Bieler- und des Neuenburgersees hat der Regierungsrat des Kantons Bern 2013 in Kraft gesetzt.

Im Fokus der Sachpläne zum Seeverkehr steht die Bootsstationierung und damit die Frage, wo neue Bootsplätze gebaut werden können und wo nicht. Dazu werden drei Kategorien von Uferabschnitten bezeichnet: Ausschlussbereiche, in de-nen keine neuen Bootsplätze möglich sind, Konsolidierungsbereiche, wo bestehende Plätze verschoben und in einem begrenzten Mass neue Plätze zulässig sind, sowie Prüfungsbereiche, wo auch grössere Vorhaben möglich sind. Bevor ein neuer Bootssteg gebaut werden kann, braucht es eine entsprechende Nutzungsplanung. Mit den Sachplänen werden die Seegemeinden ermächtigt, in den Konsolidierungs- und den Prüfungsbereichen solche zu erarbeiten. Seit 2013 haben die Gemeinden die Aufgabe und die Möglichkeit die Seefläche zu beplanen, obschon der Kanton die Hoheit über die Seefläche besitzt.

Sachplan Seeverkehr bernische Teile Bieler- und Neuenburgersee

Sachplan Seeverkehr Thuner- und Brienzersee

Umsetzung der Sachplanung Seeverkehr durch die Gemeinden

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