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Planungsgrundlagen Seeverkehr

Die Sachpläne für den Verkehr auf dem Thuner- und dem Brienzersee sowie auf den bernischen Teilen des Bieler- und des Neuenburgersees hat der Regierungsrat des Kantons Bern 2014 in Kraft gesetzt und 2025 aktualisiert.

Im Fokus der Sachpläne zum Seeverkehr steht die Bootsstationierung und damit die Frage, wo neue Bootsplätze gebaut werden können und wo nicht. Dazu werden drei Kategorien von Uferabschnitten bezeichnet: Ausschlussbereiche, in denen keine neuen Bootsplätze möglich sind, Konsolidierungsbereiche, wo bestehende Plätze verschoben und in einem begrenzten Mass neue Plätze zulässig sind, sowie Prüfungsbereiche, wo auch grössere Vorhaben möglich sind. Bevor ein neuer Bootssteg gebaut werden kann, braucht es eine entsprechende Nutzungsplanung. Mit den Sachplänen werden die Seegemeinden ermächtigt, in den Konsolidierungs- und den Prüfungsbereichen solche zu erarbeiten. Seit 2014 haben die Gemeinden die Aufgabe und die Möglichkeit die Seefläche zu beplanen, obschon der Kanton die Hoheit über die Seefläche besitzt. 

Mit der Aktualisierung 2025 erfolgten die nötigen Anpassungen als Folge von zwischenzeitlich geänderten Verhältnissen und neuen Grundlagen, wie umgesetzte kommunale Planungen. Die Grundzüge des Sachplans von 2014 bleiben unverändert.

Sachplan Seeverkehr bernische Teile Bieler- und Neuenburgersee, Aktualisierung 2025

Sachplan Seeverkehr Thuner- und Brienzersee, Aktualisierung 2025

Umsetzung der Sachplanung Seeverkehr durch die Gemeinden, Aktualisierung 2025

Mitwirkungsbericht zur Aktualisierung 2025

Sachplan Seeverkehr bernische Teile Bieler- und Neuenburgersee, 2014

Sachplan Seeverkehr Thuner- und Brienzersee, 2014

Umsetzung der Sachplanung Seeverkehr durch die Gemeinden, 2014

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