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Gewässerraum

Hochwasserschutz, Lebensraum, Erholung – der Gewässerraum dient vielen Interessen. Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur Festlegung und Sicherung der Gewässerräume

Das 2014 revidierte Gewässerschutzgesetz des Bundes verlangt von den Kantonen die Ausscheidung von Gewässerräumen an allen oberirdischen Gewässern. Bei Flüssen und Bächen umfasst der Gewässerraum sowohl das Gerinne als auch die beiden Uferbereiche (Korridor). Der Gewässerraum steht dem Gewässer zur Verfügung und gewährleistet insbesondere den Schutz vor Hochwasser sowie die natürlichen Funktionen – zum Beispiel als Lebens- und Erholungsraum.

Gemeinden legen des Gewässerraum fest

Im Kanton Bern sind die Gemeinden für die Festlegung des Gewässerraumes zuständig. Es ist ihre Aufgabe, die Vorschriften zur Ausscheidung des Gewässerraums in der Nutzungs-planung grundeigentümerverbindlich umzusetzen. Der Bund hat hierzu eine Frist bis Ende 2018 gesetzt.

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