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Naturgefahren

Die Nutzungsplanung der Gemeinden kann wesentlich dazu beitragen, das Schadenpotenzial von gravitativen Naturgefahren wie Lawinen, Hochwasser, Murgang, Steinschlag, Felssturz, Rutschungen zu minimieren. Naturgefahren sind deshalb in jeder räumlichen Planung zu berücksichtigen.

Die Arbeitshilfe «Naturgefahren» zeigt auf, wie Naturgefahren in der Ortsplanung wirksam berücksichtigt werden können und dient als Anleitung für die Umsetzung der Gefahrenkarte in die Nutzungsplanung. Die Umsetzung der Gefahrenkarten umfasst in der Regel folgende Aspekte:

  • Die Bauzonen sind auf Grund der Gefahrenkarte sowie der Grundsätze im kant. Richtplan bzw. der Arbeitshilfe zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.
  • Die Gefahrengebiete sind im Zonenplan darzustellen.
  • Der Umgang mit Bauvorhaben in Gefahrengebieten ist im kantonalen Baugesetz geregelt und im Baureglement zu ergänzen (siehe Musterartikel).

Gefahrenkarten sind raschmöglichst in die Ortsplanung umzusetzen, damit die Gefahren bei raumwirksamen Tätigkeiten rechtzeitig erkannt werden und die Betroffenen ihre Verantwortung wahrnehmen können. Eine sorgfältige Information der Bevölkerung hat zu gewährleisten, dass die Naturgefahren weder unterschätzt noch überbewertet werden.

Die Arbeitshilfe «Naturgefahren» kann unter agr.info@be.ch gratis bestellt werden.

Hinweis

Weitergehende Informationen zum Thema Naturgefahren finden sich in der Broschüre «Achtung, Naturgefahr!» sowie auf der Naturgefahren-Homepage des Kantons: www.be.ch/naturgefahren.

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