Logo Kanton Bern / Canton de BerneRaumplanung

Kulturland / Fruchtfolgeflächen

Bei Planungen und Bauvorhaben auf Kulturland und Fruchtfolgeflächen gelten besondere Bestimmungen. Eine Arbeitshilfe und diverse Grundlagen unterstützen Sie dabei, diese sachgerecht zu berücksichtigen.

Landwirtschaftlich nutzbarer Boden (Kulturland) ist ein unvermehrbares Gut, zu dem Sorge getragen werden muss. Das gilt ganz besonders für die Fruchtfolgeflächen, die ertragreichsten Teile des Kulturlandes.

Der Grosse Rat und der Regierungsrat des Kantons Bern haben den Schutz des Kulturlandes und insbesondere der Fruchtfolgeflächen im Baugesetz und in der Bauverordnung geregelt. Die Bestimmungen verlangen von allen Akteuren, die Fruchtfolgeflächen oder anderes Kulturland beanspruchen, dass sie mit Kulturland und Fruchtfolgeflächen schonungsvoll umgehen. Welche Anforderungen dabei zu erfüllen sind, erläutern folgende Unterlagen:

Hinweis

Das Kulturland gemäss Art. 8a Baugesetz und die Fruchtfolgeflächen sind in der Hinweiskarte Kulturland dargestellt, die Fruchtfolgeflächen auch im Richtplaninformationssystem. Beide Karten sind im Geoportal einsehbar. Die GIS-Daten sind beim Amt für Geoinformation erhältlich.

Seite teilen