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Jenische, Sinti und Roma mit fahrender Lebensweise

Der Kanton Bern betreibt eine Koordinationsstelle Fahrende, welche eine Schnittstellenfunktion einnimmt zwischen Jenischen, Sinti und Roma mit fahrender Lebensweise, kantonalen Behörden, Gemeinden sowie weiteren interessierten oder betroffenen Akteuren. Zudem plant der Kanton Bern in Zusammenarbeit mit den betroffenen Regionen und Gemeinden zusätzliche Stand-, Durchgangs- und Transitplätze.

Koordinationsstelle

Per 1. Juni 2022 wurde eine Koordinationsstelle eingerichtet, welche im Kanton als erste Ansprechstelle bei Fragen zur fahrenden Lebensweise dient. Die Koordinationsstelle soll zudem Gemeinden, Grundeigentümerschaften, Jenische, Sinti und Roma mit fahrender Lebensweise sowie weitere Akteure effizient unterstützen und beraten. In enger Zusammenarbeit mit weiteren kantonalen Behörden sowie der Kantonspolizei unterstützt die Koordinationsstelle betroffene Grundeigentümerschaften bei der Bewältigung von Spontanhalten und unerwünschten Landnahmen. Zudem soll durch die Koordinationsstelle der Austausch unter den bestehenden Halteplätzen für Fahrende gefördert werden. Bei Anliegen oder Fragen zur fahrenden Lebensweise steht Ihnen die Koordinationsstelle unter Leitung von Marc Ali unter den rechts stehenden Kontaktangaben gerne zur Verfügung.

Halteplätze

Die Fahrenden in der Schweiz gelten als nationale Minderheit im Sinne des Rahmenübereinkommens des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten, welches die Schweiz 1998 ratifizierte. In seinem Urteil vom 28. März 2003 hat das Bundesgericht gestützt auf dieses Rahmenübereinkommen das Recht der Fahrenden auf ihre fahrende Lebensweise und damit auf angemessene Halteplätze ausdrücklich anerkannt. Damit fahrende Jenische, Sinti und Roma ihrer Lebensweise nachgehen können, benötigen sie Halteplätze. Diese werden in drei Kategorien unterteilt:

  • Standplätze dienen dem stationären Aufenthalt insbesondere über die Wintermonate. In den Standplatzgemeinden sind die jenischen und Sinti ganzjährig angemeldet, ihre Kinder besuchen dort normalerweise die Schule.
  • Durchgangsplätze dienen dem Aufenthalt während der Reisesaison von März bis Oktober. Die Jenischen und Sinti halten auf ihnen in der Regel ein bis vier Wochen und ziehen dann weiter.
  • Transitplätze sind grössere Plätze in der Nähe einer Autobahn (Transitachse), welche vorwiegend von ausländischen Roma, Jenischen und Sinti genutzt werden.

Zurzeit bestehen im Kanton Bern für Jenische, Sinti und Roma mit fahrender Lebensweise offiziell je zwei grössere Stand- und Durchgangsplätze. Dass dies nicht genügt, zeigt das Konzept für Stand-, Durchgangs- und Transitplätze für Fahrende im Kanton Bern (2011) sowie die Besetzung der kleinen Allmend in Bern im April 2014 durch eine Gruppe von Schweizer Jenischen. Im Mai 2014 erteilte der Regierungsrat den Auftrag bis zu sieben neue Halte-plätze zu schaffen und planungsrechtlich zu sichern. Das Amt für Gemeinden und Raumordnung ist zuständig für die planungsrechtliche Sicherung der neuen Halteplätze und führte entsprechende Standortevaluationen durch.

 

Halteplätze für Jenische, Sinti und Roma im Kanton Bern

Am 12. September 2016 sprach sich der Grosse Rat des Kantons Bern klar für den Rahmenkredit für die Planung und Realisierung neuer Halteplätze für schweizerische Jenische und Sinti aus. Die kantonalen Planungen in Erlach, Herzogenbuchsee und Muri b. Bern erfolgen in enger Zusammenarbeit mit den Standortgemeinden, welche in der Folge für den Bau und den Betrieb der Plätze zuständig sein werden. Für den geplanten Standplatz in Erlach wurde die entsprechende kantonale Überbauungsordnung (KUeO) Lochmatte am 4. März 2021 durch die Direktion für Inneres und Justiz (DIJ) des Kantons Bern beschlossen. Die Eröffnung des Standplatzes ist im Winter 2022 vorgesehen.

Im Rahmen der Märzsession 2019 beschloss der Grosse Rat einen Objektkredit für die Planung, Projektierung und Realisierung eines Transitplatzes in der Gemeinde Wileroltigen. Gegen diesen Kredit wurde das Finanzreferendum ergriffen. Die Berner Stimmbevölkerung hat im Rahmen der Abstimmung vom 9. Februar 2020 den Kredit angenommen. Das AGR hat in der Folge die Planungsarbeiten aufgenommen. Die Inbetriebnahme des Halteplatzes ist für das Jahr 2024 vorgesehen.

Bei den Arbeiten nimmt die Arbeitsgruppe Fahrende eine wichtige Rolle ein. Sie ermöglicht den Einbezug unterschiedlicher Akteure und setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern des Kantons, der bernischen Kommunalverbände und der Jenischen, Sinti und Roma zusammen. Der Dialog mit den Gemeinden ist sehr wichtig, um die Akzeptanz gegenüber der fahrenden Lebensweise zu fördern.

In der Schweiz gehen rund 3'000 Menschen der fahrenden Lebensweise nach. Die Hauptgruppe bilden die Jenischen, der kleinere Teil gehört der Volksgruppe der Sinti an. Während der Reisezeit von März bis Oktober halten sich zudem Fahrende aus dem europäischen Ausland in der Schweiz auf. Sie reisen oft in grösseren Gruppen und sind grösstenteils Roma.

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