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2. Teilrevision des Raumplanungsgesetzes (RPG 2)

RPG2
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Die zweite Etappe der Revision des Raumplanungsgesetzes (RPG 2) wurde am 29. September 2023 von den eidgenössischen Räten verabschiedet. Das revidierte Raumplanungsrecht tritt gestaffelt in Kraft – ein erster Teil ab dem 1. Januar 2026, die restlichen Inhalte ab dem 1. Juli 2026. Vorliegend wird über den Inhalt der Revision und die Umsetzungsarbeiten im Kanton Bern informiert. Die Seite wird fortlaufend aktualisiert.

Was beinhaltet die zweite Etappe der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes?

  • Die Anzahl Gebäude und die versiegelten Flächen ausserhalb der Bauzone dürfen pro Kanton nicht mehr als 2 Prozent gegenüber dem 29. September 2023 zunehmen. Wird dieser Wert überschritten, müssen alle neuen Gebäude und / oder neue versiegelte Flächen mit einem Abbruch und/oder einer Entsiegelung kompensiert werden.
  • In einer Stabilisierungsstrategie, welche im kantonalen Richtplan verankert wird, muss der Kanton zeigen, wie er das Wachstum von Gebäuden und versiegelten Flächen ausserhalb der Bauzone eindämmen will.
  • Wir ein ungenutztes oder störendes Gebäude auss–erhalb der Bauzone abgebrochen, kann ein Gesuch beim Kanton eingereicht werden, der sich mit einer Abbruchprämie an den anfallenden Kosten beteiligt.
  • Den Kantonen steht es frei, den sogenannten «Gebietsansatz» zu nutzen. Dieses Instrument dient dazu, in bestimmten Gebieten ausserhalb der Bauzonen unter bestimmten Bedingungen zusätzliche Nutzungen zu ermöglichen. Voraussetzung dafür ist ein genehmigter kantonaler Richtplan mit einer Stabilisierungsstrategie und die Aufnahme der Gebiete in den Richtplan.
  • Weitere Anpassungen zum Vollzug der Baubewilligungsverfahren, welche die Bevorzugung der Landwirtschaft in der Landwirtschaftszone, Energieerzeugungs- und Infrastrukturanlagen, Erweiterung von Hotels und Restaurants sowie Anpassungen bei der Baupolizei ausserhalb der Bauzonen betreffen.

Mit der Umsetzung von RPG 2 wird einerseits das Bauen ausserhalb Bauzonen eingedämmt und andererseits der Gestaltungsspielraum des Kantons beim Bauen ausserhalb der Bauzonen erweitert, wobei am Grundsatz der Trennung zwischen Baugebiet und Nichtbaugebiet festgehalten wird.

Wie setzt der Kanton Bern RPG 2 um?

Für die Umsetzung von RPG 2 hat der Kanton Bern die unterschiedlichen Themen in drei Bereiche gegliedert:

  • Richtplanung: Monitoring und Controlling Stabilisierungsziele, Gesamtkonzept Stabilisierungsziele und Gebietsansatz
  • Vollzug Baubewilligungsverfahren: Abbruchprämie, Baupolizei und Bewilligungsverfahren ausserhalb der Bauzonen
  • Gesetzgebung: Erlass Einführungsverordnung und Durchführung Baugesetz-Revision

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