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Tourismus

Der Tourismus hat für den Kanton Bern eine grosse wirtschaftliche Bedeutung. Der Kanton strebt eine nachhaltige touristische Entwicklung an, die Rücksicht nimmt auf die Bedürfnisse der ansässigen Bevölkerung und der Umwelt. Er unterstützt die stufengerechte räumliche Abstimmung von touristischen Vorhaben.

Räumliche Abstimmung von touristischen Vorhaben

Kanton, Regionen und Gemeinden sorgen gemeinsam und stufengerecht für die räumliche Abstimmung der vorgesehenen touristischen Entwicklung.

Der Kanton trifft im kantonalen Richtplan grundsätzliche Festlegungen:

  • Er legt Grundsätze für die touristische Entwicklung fest
    Massnahmenblatt C_23
  • Er definiert die Anforderungen an die regionalen touristischen Entwicklungskonzepte
    Massnahmenblatt C_23
  • Er bezeichnet die kantonal bedeutenden Intensiverholungsgebiete
    Massnahmenblatt C_23
  • Er bezeichnet die Gemeinden, die der Zweitwohnungsentwicklung besondere Beachtung schenken müssen und entsprechende Massnahmen treffen müssen
    Massnahmenblatt D_06

Die Regionen und Regionalkonferenzen erarbeiten regionale touristischen Entwicklungskonzepte und koordinieren in der regionalen Richtplanung Vorhaben mit überkommunalen Auswirkungen.

Die Gemeinden stimmen die touristischen Entwicklungsvorhaben auf die Entwicklungsziele der Gemeinde und übergeordnete Vorgaben ab. Sie treffen in ihrer Ortsplanung die nötigen Regelungen.

Zweitwohnungen

Zweitwohnungen stellen in touristischen Gemeinden einen wichtigen Teil der touristischen Beherbergungsinfrastruktur dar. Sie führen aber auch zu unerwünschten Effekten wie hohen Liegenschaftspreisen, hohen Belastungsspitzen der Infrastrukturanlagen, hohem Baulandverbrauch und verstärkter Zersiedelung der Landschaft.

Die am 11. März 2012 von Volk und Ständen angenommene Volksinitiative «Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen» (Zweitwohnungsinitiative) verlangt eine Beschränkung des Zweitwohnungsbaus. Die Einzelheiten sind in der Anschlussgesetzgebung des Bundes geregelt:

Für Gemeinden mit besonders hohem Zweitwohnungsdruck sieht der kantonale Richtplan zusätzliche Massnahmen vor.

Die vom AGR 2010 erarbeitete Arbeitshilfe (AHOP) «Umgang mit Zweitwohnungen» wurde teilweise durch das neue Bundesrecht überholt. Sie wird deshalb nicht mehr auf der Internetseite publiziert. Gemeinden, welche Massnahmen ergreifen wollen, um die Entwicklung des Erst- und Zweitwohnungsbestandes zu steuern, können beim AGR Mustertexte beziehen.

Touristische Nutzungen in der Nutzungsplanung

Der Tourismus ist im Kanton Bern ist einem starken Wandel ausgesetzt ist. Von Seiten der Tourismuswirtschaft besteht der berechtigte Anspruch, auf neue Gästebedürfnisse eingehen und das touristische Angebot sinnvoll weiterentwickeln zu können. Für Vorhaben innerhalb der Siedlungsgebiete gibt es dazu mit der Ortsplanung berechenbare Rahmenbedingungen und für deren Anpassung allseits bekannte und eingespielte Verfahren. Komplexer ist die Situation, wenn Vorhaben ausserhalb der Bauzonen geplant werden, wo die Rahmenbedingungen für das Bauen durch das übergeordnete Recht geregelt sind. Hier stellen sich regelmässig sehr grundsätzliche Fragen der Zulässigkeit des Vorhabens am vorgesehenen Standort und der notwendigen Bewilligungsverfahren.

Die Arbeitshilfe «Touristische Nutzungen in der Nutzungsplanung» bietet eine Hilfestellung für die Planung von touristischen Vorhaben ausserhalb der Bauzonen. Sie erläutert die rechtlichen Anforderungen und zeigt Lösungsansätze auf. Sie trägt damit dazu bei, die massgebenden Sach- und Verfahrensfragen frühzeitig zu erkennen und zusammen mit den zuständigen Bewilligungsbehörden (Gemeinde, Regierungsstatthalteramt, Amt für Gemeinden und Raumordnung, allenfalls weitere) zu klären.

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