Der Kanton Bern schafft die Voraussetzungen für eine wirtschaftliche, die Bevölkerung und die Umwelt schonende sowie auf die Bedürfnisse der Regionen abgestimmte Nutzung der Windenergie.
Grosse Windenergieanlagen haben erhebliche Auswirkungen auf die Nutzung und die Umwelt. Sie sollen deshalb an wenigen, gut geeigneten Standorten mit geringen negativen Auswirkungen zusammengefasst werden. Die Standorte sind in den regionalen Richtplänen festzulegen und mit den Nutzungsplänen der Gemeinden grundeigentümerverbindlich zu regeln. Kleine Windenergieanlagen bis zu einer Gesamthöhe von 30 Metern können im Baubewilligungsverfahren abschliessend beurteilt werden.
Der kantonale Richtplan regelt im Massnahmenblatt C_21 das Vorgehen und die Grundsätze für die Sicherung der Standorte von Windkraftanlagen.
Die Wegleitung «Anlagen zur Nutzung der Windenergie» (2018) zeigt, wie Windenergieanlagen im Rahmen der geltenden Gesetzgebung beurteilt und bewilligt werden können.