Planungszonen

(Art. 62 ff. des Baugesetzes vom 09.06.1985, BauG; BSG 721.0)

Art. 27 des Bundesgesetz vom 22.06.1979 über die Raumplanung (Raumplanungsgesetz, RPG; SR 700) gibt den Kantonen die Möglichkeit, Planungszonen zu schaffen. Eine Planungszone steht für ein Gebiet, in dem Nutzungspläne erlassen oder geändert werden sollen. In einem mit einer Planungszone bezeichnetem Gebiet darf nichts unternommen werden, das die zukünftige Nutzungsplanung erschweren würde. Art. 62 ff. BauG regelt das Verfahren zur Festlegung von Planungszonen im Kanton Bern.

Die Planungszone wird von einer Behörde (Gemeinde, Regionalkonferenz, Kanton) erlassen und ist sofort mit deren öffentlichen Bekanntmachung für zwei Jahre rechtswirksam (Art. 62a Abs. 1 BauG). Eine Planungszone kann einmal um maximal drei Jahre auf insgesamt fünf Jahre verlängert werden. Dazu muss die Verlängerung der Planungszone von der Behörde, welche die Planungszone erlassen hat, vor Ablauf der zweijährigen Frist publiziert werden.
 

Planungszonen als Thema des Katasters der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster)

Der Bund hat mit der Revision vom 01. Juni 2019 der Verordnung vom 21. Februar 2008 über Geoinformation (Geoinformationsverordnung, GeolV; SR 510.620) die Planungszonen im Anhang 1 neu als ÖREB-Thema aufgenommen und beschlossen, diese im Rahmen der Strategieperiode 2020-2023 im ÖREB-Kataster einzuführen.

Entsprechend haben die Gemeinden und Regionalkonferenzen die Aufgabe, ihre rechtskräftig festgelegten Planungszonen bis Ende 2023 im vorgegebenen Datenmodell an den Kanton zu liefern und anzuerkennen, damit dieser sie im ÖREB-Kataster publizieren kann. Fortan müssen anschliessend nach jeder Änderung des rechtskräftigen Zustands die aktualisierten Daten gemäss Art. 6 Einführungsverordnung vom 18. September 2013 zur eidgenössischen Verordnung über den Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (EV ÖREBKV; BSG 215.341.4) innert 30 Tagen dem Kanton zur Verfügung gestellt werden.

Datenmodell und Erfassungsvorgaben

Das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) hat ein minimales Geobasisdatenmodell (MGDM) zu den Planungszonen im Interlis 2 Format festgelegt. Das kantonale Datenmodell für die Erfassung der Planungszonen ist nahe an das MGDM angelehnt und unter https://models.geo.be.ch/Grundlagen_und_Planung/Raumplanung_Grundstueckskataster/ abrufbar.

Das Handbuch mit den Erfassungsvorgaben ist erarbeitet.