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Moorlandschaften

Moore und Moorlandschaften zählen zu den seltensten, schönsten und für die Natur wertvollsten Gebieten der Schweiz. Sie sind die Lebensräume vieler geschützter Pflanzen und Tiere. Seit dem letzten Jahrhundert wurden viele Moore entwässert. Im Zuge dieser Veränderungen sind vielerorts nur noch Reste der ursprünglichen Moorflächen übriggeblieben. Das Schweizer Volk hat in einer Volksabstimmung 1987 den Moorschutz in die Bundesverfassung aufgenommen.

Vom Bund wurden darauf drei Inventare geschaffen:

  1. Bundesinventar der Hoch- und Übergangsmoore
  2. Bundesinventar der Flachmoore
  3. Bundesinventar der Moorlandschaften

Die Abteilung Naturförderung des LANAT ist zuständig für den Vollzug der Hochmoor- und Flachmoorverordnung, das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) für den Vollzug der Moorlandschaftsverordnung. Im Kanton Bern wurden 21 Moorlandschaften mit einer Fläche von rund 215 km2 ausgeschieden (3.6% der Kantonsfläche).

Vollzug durch Kanton und Gemeinden

Der Bundesrat hat mit der Moorlandschaftsverordnung den Rahmen für den Vollzug abgesteckt, die eigentlichen Vollzugsarbeiten aber den Kantonen und Gemeinden übertragen. Mit Beschluss vom 8. Januar 2001 hat der Regierungsrat des Kantons Bern den Sachplan Moorlandschaften genehmigt. Dieser zeigt auf, in welcher Weise der Kanton die Aufträge der übergeordneten Gesetzgebung, insbesondere der Moorlandschaftsverordnung, erfüllen will und regelt die dazu erforderlichen behördenverbindlichen Aspekte. Die Umsetzung des Moorlandschaftsschutzes erfolgt durch die Gemeinden.

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