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Planungen zum See- und Flussufergesetz (SFG)

Mit den Planungen nach See- und Flussufergesetz werden die natürlichen Lebensräume entlang der Aare und der grössten Berner Seen gefördert. Gleichzeitig wird der Zugang mit Wegen und Freiflächen verbessert.

Wer hat nicht schon einen Spaziergang oder eine sonntägliche Velotour einem Flussufer entlang unternommen. Mit dem direkten Seezugang ist sogar ein erfrischendes Bad im kühlen Nass möglich. Seen und Flüsse sind ein wichtiger Anziehungspunkte für uns Menschen.

Der Kanton Bern fördert nicht nur die natürlichen Lebensräume der Fliessgewässer und Seen, sondern setzt sich auch aktiv für einen verbesserten Zugang mit Wegen und Freiflächen entlang der Aare und der grössten Berner Seen ein. Grundlage dafür ist die See- und Flussufergesetzgebung. Sie sorgt auch für die Freihaltung der See- und Flussufer von weiteren Bauten.

Der Kanton Bern wird nach Abschluss der Planung und nach der konkreten Umsetzung über ein sehr attraktives und qualitativ hochstehendes See- und Flussuferwegnetz verfügen, das den Vergleich mit anderen vergleichbaren Wegnetzen in der Schweiz nicht zu scheuen braucht. Davon können im Kanton Bern die Bevölkerung, der Tourismus und das mit der Planung und Realisierung beauftragte Gewerbe profitieren.

Umsetzung in den Gemeinden

Die Umsetzung des See- und Flussufergesetzes erfolgt in den Gemeinden mit sogenannten Uferschutzplänen. In diesen sind vornehmlich folgende Punkte behandelt:

  • Uferschutzzonen (Bauverbote und Baubeschränkungen) definieren
  • Erhaltung und Realisierung von Uferwegen
  • Allgemein benützbare Freiflächen für Erholung und Sport schaffen
  • Massnahmen für naturnahe Uferlandschaften vorsehen

Von den 346 Gemeinden im Kanton Bern sind 90 verpflichtet Uferschutzpläne zu erlassen. Am 1. Januar 2019 hat sich der Stand der Planungen wie folgt präsentiert:

  • 84 Gemeinden verfügten auf ihrem gesamten Gemeindegebiet über genehmigte oder anerkannte Uferschutzplanungen.
  • In 6 Gemeinden waren die Uferschutzplanungen zu grossen Teilen anerkannt oder genehmigt, die fehlenden Uferschutzplanungen waren vorgeprüft.

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