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Was ist der Richtplan?

Der Richtplan ist ein Führungsinstrument des Regierungsrats. Mit ihm wird die räumliche Dimension in die strategischen Entscheide der Regierung eingebracht.

Der Richtplan als Führungsinstrument der Regierung

Der Richtplan ist ein selbständiges Instrument. Er setzt den Rahmen für die räumlichen Planungen des Kantons, der Regionalkonferenzen und Regionen sowie der Gemeinden und dient der Abstimmung mit dem Bund und den Nachbarkantonen. Wegen des strategischen Charakters des Instruments ist der Richtplan nicht themen- und flächendeckend. Er enthält richtungsweisende Festlegungen (Spielregeln, Grundsätze) und Abstimmungsanweisungen (räumlich konkrete Aussagen). Er setzt bei denjenigen Massnahmen Prioritäten, bei denen Handlungsspielräume bestehen und die grosse Wirkung erzielen können. Er wird abgestimmt mit der politischen Gesamtplanung, den Richtlinien der Regierungspolitik und der Finanzplanung.

Der Richtplan als konsistentes Ziel- und Massnahmensystem

Der Richtplan umfasst vier Hauptteile:

  1. Der politische Auftrag an die Raumplanung wird mit dem Raumkonzept Kanton Bern erteilt. Dieses zeigt die angestrebte Raumstruktur auf und setzt den Rahmen für raumrelevante Entscheide, Prozesse und Planungen. Es setzt die angestrebte Entwicklung des Kantons sowie thematische, räumliche und organisatorische Ziele fest.
  2. Auf der thematischen Ebene werden die Ziele im Strategieteil gesetzt.
  3. Die daraus abgeleiteten konkreten Massnahmen werden im Massnahmenteil dargestellt.
  4. Die Richtplan-Gesamtkarte zeigt die räumlich konkreten Inhalte in einem einzigen Kartenblatt auf; diese Inhalte können auch interaktiv im Richtplan-Informationssystem abgerufen und mit anderen Grundlagen kombiniert werden.

Der Richtplan als Orientierungsrahmen

Der Richtplan ist bei raumwirksamen Entscheiden und in der Interessenabwägung ein Orientierungsrahmen für alle Beteiligten in der Raumplanung des Kantons Bern - für Bundesstellen, Nachbarkantone, kantonale Stellen, Regionen, Gemeinden und auch Private. Er zeigt die wichtigsten Interessen und den Handlungsbedarf des Kantons in der Raumordnungspolitik auf. Wo möglich werden konkrete räumliche Aussagen gemacht und auf thematischen Karten festgelegt.

Die Richtplanung als Prozess

Der Richtplan ist kein starres Instrument. Er kann - vor allem auf der konkreten Massnahmenebene - verändert und erweitert werden. Alle zwei Jahre (gerade Jahre) erfolgt ein Leistungscontrolling auf der Ebene der Massnahmen und alle vier Jahre (2018, 2022, …) zusätzlich ein Wirkungscontrolling auf der Ebene der Strategien. Alle rund zehn Jahre ist eine Gesamtüberprüfung des Richtplans vorgesehen.

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