Alle Gemeinden des Kantons Bern überführen ab 2027 ihre rechtskräftige Nutzungsplanung in die elektronische Form. Informationen und Vorlagen zur Überführung finden Sie hier.
Hinweis: Wir befinden uns aktuell in der Pre-Release-Phase. Ab 2026 haben einige Testgemeinden sowie einige Business Cases, d.h. Gemeinden, deren Nutzungsplandaten jetzt schon für eine baldige Überführung bereit sind, mit den Arbeiten zur Überführung begonnen. Alle hier bereitgestellten Unterlagen basieren auf dem zum Zeitpunkt der Erstellung verfügbaren Wissenstand. Sobald ePlan bereit für den Betrieb ist, werden wir hier die konsolidierten Dateien und Unterlagen bereitstellen.
Administratives
- Einführungsplanung: Die Umstellung des analogen auf das digitale Planerlassverfahren ist ein mehrjähriger Prozess. Zur Vorbereitung der Überführung Ihrer Nutzungspläne auf die Plattform ePlan kommen wir auf Sie zu.
- Vereinbarung: Das AGR vereinbart mit jeder Einwohner- bzw. gemischten Gemeinde den Zeitpunkt der Überführung der rechtskräftigen Nutzungspläne in die elektronische Form (ePlan).
- Ablauf und Kosten Überführung: Beinhaltet alle wichtigen Arbeitsschritte und eine grobe Schätzung der zu erwartenden Kosten, abgestuft nach Gemeindegrösse und ohne Gewähr.
- Schulung: An Schulungs- und Informationsveranstaltungen werden Gemeinde, Planungsbüro und Datentreuhänder/-innen in die Applikation ePlan und den Ablauf der Überführung eingeführt. Die Termine sind in der Planung.
Vorlagen Überführung
Zur Überführung auf ePlan stehen Textvorlagen zur Verfügung:
- Publikationstext: Zur öffentlichen Planauflage der Überführung der rechtskräftigen Nutzungspläne in die elektronische Form (Art. T4-1 BauG).
- Bescheinigung der Richtigkeit der Angaben: Die Planungsbehörde erfasst die Daten für den Genehmigungsvermerk direkt im System unter «Genehmigungsvermerk». Diese Daten dienen als Grundlage für die automatische Generierung und AGR-Signierung des definitiven Genehmigungsvermerks. Anstelle des von der Planungsbehörde unterzeichneten Genehmigungsvermerks (im analogen Verfahren) ist nun die unterzeichnete «Bescheinigung der Richtigkeit der Angaben» hochzuladen.
- Erläuterungsbericht: Sobald ePlan in den Betrieb übergegangen ist, stellen wir Ihnen hier die Vorlage für den Erläuterungsbericht Überführung zur Verfügung.
- Zusatzblatt für Baureglement: Dies ist ein Zusatzblatt für das Baureglement. Es verweist auf Begriffe aus dem rechtskräftigen analogen Baureglement, welche in der digitalen ePlan-Welt nicht mehr existieren.
- Zusatzblatt Sondernutzungsplanung: Analog zum Baureglement, gibt es dieses Zusatzblatt auch für UeO-Vorschriften
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