Logo Kanton Bern / Canton de BerneRaumplanung

ePlan - elektronisches Planerlassverfahren

Die Schwerpunkte zur Umsetzung der Strategie Digitale Verwaltung des Kantons Bern enthalten auch ePlan, das elektronische Planerlassverfahren, welches im Art. T4-1 Baugesetz (BauG) geregelt ist.

Nahezu jede Gemeinde im Kanton Bern verfügt über eine baurechtliche Grundordnung in Form von Plänen und Reglementen auf Papier, die das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) im Planerlassverfahren im Auftrag des Bundes durchführt und genehmigt.

Seit längerem entwickelt das AGR die geodatenbasierte Applikation ePlan in Zusammenarbeit mit dem Amt für Geoinformation (AGI), Fachleuten aus Raumplanung, Recht, Geoinformation und IT, dem Verband bernischer Gemeinden (VBG) und sieben Testgemeinden bzw. Städten. Das Herzstück der Plattform bildet das für alle Gemeinden gültige neue Datenmodell als Struktur für die kommunalen Nutzungsplandaten. Im Vordergrund steht die anwendungsfreundliche digitale Verfahrensabwicklung. Gleichzeitig vereinfacht die Plattform die Schnittstellen zwischen Gemeinden und Kanton, den Datentransfer und den Prüfprozess und schafft Transparenz.
Die Entwicklungsarbeiten stehen kurz vor dem Abschluss; die kantonsweite Einführung folgt 2027. Gestützt auf Qualität und Menge ihrer kommunalen Daten und unterstützt von spezialisierten Datentreuhänderinnen und Datentreuhändern und/oder Raumplanungsbüros, vereinbaren sämtliche Gemeinden mit dem AGR den individuellen Überführungszeitpunkt.

Sobald eine Gemeinde für den Schritt vom analogen zum digitalen Planerlassverfahren bereit ist, überführt sie ihre physischen kommunalen Nutzungspläne auf ePlan. Das AGR prüft und genehmigt diese Daten. Mit der Überführung des Nutzungsplan-Datensatzes wird die Rechtskraft der Nutzungsplanung von den Papierplänen und Vorschriften auf den digitalen Datensatz übertragen. Ab abgeschlossener Überführung werden sämtliche Nutzungsplanverfahren der Gemeinden über ePlan durchgeführt. Die rechtskräftigen Daten werden anschliessend automatisch von ePlan in den Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster) übertragen. Für Bevölkerung und Behörden steht ab diesem Zeitpunkt die rechtskräftige kommunale Nutzungsplanung digital zur Verfügung.

Semesterbriefe

Haben Sie Fragen?

Bitte wenden Sie sich an: e-Plan@be.ch.

Seite teilen