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ePlan - elektronisches Planerlassverfahren

Die Schwerpunkte zur Umsetzung der Strategie Digitale Verwaltung des Kantons Bern enthalten auch ePlan, das elektronische Planerlassverfahren, welches im Art. T4-1 Baugesetz (BauG) geregelt ist.

Nahezu jede Gemeinde im Kanton Bern verfügt über eine baurechtliche Grundordnung in Form von Plänen und Reglementen auf Papier, die das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) im Planerlassverfahren im Auftrag des Bundes genehmigt.

Seit längerem entwickelt das AGR die geodatenbasierte Applikation ePlan in Zusammenarbeit mit dem Amt für Geoinformation (AGI), Fachleuten aus Raumplanung, Recht, Geoinformation und IT, dem Verband bernischer Gemeinden (VBG) und sieben Testgemeinden bzw. Städten. Das Herzstück der Plattform bildet das neue Datenmodell als Struktur für die kommunalen Nutzungsplandaten. Die Schnittstellen zwischen Gemeinden und Kanton, der Datentransfer und der Prüfprozess werden vollständig digital abgewickelt. Die kantonsweite Einführung folgt 2027.

Sobald eine Gemeinde für den Schritt vom analogen zum digitalen Planerlassverfahren bereit ist, überführt sie ihre physischen kommunalen Nutzungspläne mit Unterstützung spezialisierter Datentreuhand- und/oder Raumplanungsunternehmen auf ePlan. Gestützt auf Qualität und Menge ihrer kommunalen Daten, vereinbart sie den individuellen Überführungszeitpunkt mit dem AGR, das die Daten anschliessend prüft und genehmigt.

Mit der Überführung des Nutzungsplan-Datensatzes wird dessen Rechtskraft von den Papierplänen und Vorschriften auf den digitalen Datensatz übertragen. Die rechtskräftigen Daten werden anschliessend automatisch von ePlan in den Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster) übertragen. Ab diesem Zeitpunkt steht die rechtskräftige kommunale Nutzungsplanung der Bevölkerung und den Behörden digital zur Verfügung; nach Abschluss der Überführung werden sämtliche Nutzungsplanverfahren der Gemeinden über ePlan durchgeführt.
 

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