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16. Juni 2022
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Medienmitteilung des Regierungsrates
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Mitwirkung zu den Richtplaneinträgen Trift und Grimsel eröffnet

Der Regierungsrat will den kantonalen Richtplan den Anforderungen des Bundesgerichts anpassen: Die Einträge zu den Vorhaben des neuen Trift-Kraftwerks und zur Erhöhung der Staumauer des Grimselsees sollen zu einer Festsetzung aufgestuft werden. Auch die Erhöhung der Staumauer des Oberaarsees soll als Vororientierung in den Richtplan aufgenommen werden. Zu diesen Richtplananpassungen hat der Regierungsrat heute die öffentliche Mitwirkung und Vernehmlassung eröffnet.

Die Vergrösserung des Grimselsees muss im kantonalen Richtplan festgesetzt werden, nur dann kann auch eine Konzession für die Energiegewinnung erteilt werden. Dies hat das Bundesgericht mit Urteil vom 4. November 2020 entschieden (1C_356/2019). Gleichzeitig forderte es auch die Abstimmung mit dem Vorhaben des Kraftwerks Trift im Richtplan: Wenn zwei Projekte mit gewichtigen Auswirkungen auf Raum und Umwelt im gleichen Gebiet liegen, müssen sie im Richtplan aufeinander abgestimmt werden. Diesen Anforderungen des Bundesgerichts kommt der Regierungsrat nun nach und eröffnet für die nötigen Richtplananpassungen die öffentliche Mitwirkung und Vernehmlassung.

Zwei Festsetzungen, eine Vororientierung

Der Trift-Stausee und die Erhöhung der Staumauer des Grimselsees sollen auf den Koordinationsstand «Festsetzung» angepasst werden. Damit wird dokumentiert, dass die übergeordnete räumliche Abstimmung abgeschlossen ist. Auf diese Grundlage wird sich dann der Konzessionsentscheid für die Wasserkraftpojekte abstützen, mit dem auch die Detailfragen geregelt werden müssen. Weiter soll die Erhöhung der Staumauer des Oberaarsees in den Richtplan aufgenommen werden, allerdings erst mit dem Koordinationsstand «Vororientierung». Dies bedeutet, dass die konkrete räumliche Abstimmung noch vorgenommen werden muss.

Mit der Neuaufnahme dieses Vorhabens trägt der Regierungsrat der gemeinsamen Erklärung Rechnung, die der «Runde Tisch Wasserkraft» unter der Leitung von Bundesrätin Simonetta Sommaruga erarbeitet hat. Darin wird die Erhöhung der Staumauer des Oberaarsees (zusammen mit den beiden anderen Berner Vorhaben) als eines von 15 Wasserkraftprojekten identifiziert, mit denen der grösstmögliche Stromproduktionszuwachs erzielt werden kann bei gleichzeitig möglichst geringen Auswirkungen auf Biodiversität und Landschaft.

Interessenabwägung aus übergeordneter Sicht

Im Erläuterungsbericht legt der Regierungsrat für die Vorhaben Grimsel und Trift seine Interessenabwägung aus übergeordneter Sicht dar, wie sie das Bundesgericht verlangt hat. Dabei setzt er sich auch mit den vom Bundesgericht erwähnten ökologischen und landschaftlichen Fragen auseinander, wie dem wachsenden Gletschervorfeld des Unteraargletschers.

Der Regierungsrat beantwortet zudem die Frage, ob auf beide oder eines der zwei Vorhaben verzichtet werden könnte. Aufgrund der unterschiedlichen Ausrichtung der beiden Vorhaben und der Interessenabwägung kommt der Regierungsrat zum Schluss, dass sowohl das neue Triftkraftwerk wie die Erhöhung der Staumauer des Grimselsees nötig sind.

Zur Erhöhung der Staumauer des Oberaarsees wird der Regeriungsrat die Interessenabwägung später vornehmen.

Öffentliche Mitwirkung und Vernehmlassung

Bis am 15. September 2022 können die Unterlagen auf der Internetseite www.be.ch/richtplan eingesehen und kommentiert werden. Dafür steht die benutzerfreundliche Internetanwendung E-Mitwirkung zur Verfügung, welche eine einfache und bequeme Erfassung der Mitwirkung ermöglicht. Zudem wird dadurch die Auswertung durch die Verwaltung deutlich effizienter.

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