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29. August 2022
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Medienmitteilung des Regierungsrates
:
Klima und Mobilität sollen besser im Richtplan verankert werden

Der Klimawandel hat Auswirkungen auf den Raum und die Umwelt. Wie die Raumentwicklung darauf reagieren kann, soll im kantonalen Richtplan aufgezeigt werden. Zudem sollen die Richtplaninhalte im Bereich der Mobilität aktualisiert werden. Dafür wurden sie umfassend überprüft und angepasst. Zu diesen und weiteren Aktualisierungen des Richtplans hat der Regierungsrat die öffentliche Vernehmlassung eröffnet.

Der Richtplan Kanton Bern trat nach einer grundsätzlichen Überprüfung aufgrund des revidierten eidgenössischen Raumplanungsgesetzes im Jahr 2016 in Kraft («Richtplan 2030»). Die Umsetzung läuft planmässig. Dies zeigt der Controllingbericht ‘22, den der Regierungsrat zur Kenntnis genommen hat. In bestimmten Bereichen besteht aber Aktualisierungsbedarf. In den Richtplananpassungen ‘22 sollen fünf Strategiekapitel und 20 Massnahmen angepasst, acht Massnahmen neu in den Richtplan aufgenommen und sechs Massnahmen aus dem Richtplan gestrichen werden. Der Regierungsrat hat die öffentliche Mitwirkung und Vernehmlassung zu diesen Richtplananpassungen nun gestartet.

Mit neuen Zielsetzungen und Massnahmen dem Klimawandel begegnen

Bisher war der Klimawandel vor allem als Herausforderung in den erläuternden Texten im kantonalen Richtplan erwähnt. Dies genügt nach Auffassung des Regierungsrats aufgrund der zunehmenden Bedeutung des Themas nicht mehr. Im Rahmen des Richtplancontrollings ‘22 wurde der Richtplan deshalb systematisch auf dieses Thema hin geprüft: Im strategischen Teil wurden Zielsetzungen ergänzt und der Massnahmenteil aktualisiert. Zwei neue Massnahmen sollen in den Richtplan aufgenommen werden: «Klimagerechte Siedlungsstruktur fördern» und «Waldleistungen vor dem Hintergrund der Klimaveränderung sichern und nutzen».

Grundlage für weitere Planungen im Bereich Mobilität

In einem intensiven Prozess, der eng mit der Erarbeitung der aktualisierten Gesamtmobilitätsstrategie (GMS) des Kantons verbunden war, wurden die Strategien und Massnahmen im Bereich Verkehr und Mobilität grundsätzlich überprüft und neu strukturiert. Damit sollen sie besser mit der GMS und der Sachplanung des Bundes verknüpft werden. Zudem wurden die Inhalte auf das Wesentliche reduziert, klarer strukturiert und die Schnittstellen von Themen und Instrumenten besser hervorgehoben. Nach Auffassung des Regierungsrates bilden die neuen Richtplaninhalte eine gute Grundlage für die weiteren Planungen in diesem Bereich. Wie üblich beim periodischen Richtplancontrolling soll ausserdem die Liste der raumplanerisch abstimmungsbedürftigen Vorhaben des öffentlichen Verkehrs aktualisiert werden.

Weitere wichtige Anpassungen im Überblick

Auch die übrigen Inhalte des Richtplans wurden einer Überprüfung unterzogen. Die wichtigsten Anpassungen sind:

  • Die Liste der prioritären Siedlungsentwicklungen Wohnen von kantonaler Bedeutung wird aktualisiert.
  • Die Bestimmung im Massnahmenblatt A_01, wonach Gemeinden mit deutlich zu grossen Baulandreserven aufzeigen müssen, wie diese verkleinert werden können, wird gestrichen. Damit wird die vom Grossen Rat überwiesene Motion 189-2021 umgesetzt.
  • Zur Umsetzung des vom Regierungsrat beschlossenen Güterverkehrs- und Logistikkonzepts werden Gunstlagen und Vorranggebiete für Logistiknutzungen bezeichnet sowie Verladeanlagen und Güterbahnhöfe raumplanerisch gesichert.
  • Für den Emmepark Utzenstorf (ehemals Papierfabrik) und die übergeordnete Abstimmung der Siedlungs- und Verkehrsentwicklung im Fokusraum Bern-Ost (als Folge der Verlegung der A6 in einen Tunnel) werden zwei neue Massnahmen in den Richtplan aufgenommen.
  • Zur Umsetzung der Justizvollzugsstrategie 2017 bis 2032 werden der Neubau des Regionalgefängnis und der Justizvollzugsanstalt Witzwil sowie die Gesamtinstandsetzung der Justizvollzugsanstalt Hindelbank im Richtplan festgesetzt und der neue Standort für die Administrativhaft (Umbauvorhaben in Prêles) als Zwischenergebnis aufgenommen.
  • Für die zweite Betriebsperiode der regionalen Pärke von nationaler Bedeutung werden die raumplanerischen Festlegungen im Richtplan aktualisiert. Zudem soll die Erarbeitung des Managementplans für das Unesco-Weltkulturerbe Altstadt Bern neu in den Richtplan aufgenommen werden.
  • Die Verknüpfung zwischen dem kantonalen Landschaftsentwicklungskonzept (KLEK) und dem kantonalen Richtplan wird verbessert.
  • Im Bereich Abbau und Deponie (ADT) werden Standorte aus den revidierten regionalen Richtplänen ADT der Regionalkonferenzen und Regionen in den kantonalen Richtplan überführt.

Öffentliche Mitwirkung und Vernehmlassung

Bis am 28. November 2022 können die Unterlagen unter www.be.ch/richtplan eingesehen und kommentiert werden. Dafür steht die Internetanwendung E-Mitwirkung zur Verfügung, die eine einfache und bequeme Erfassung der Mitwirkung ermöglicht. Zudem wird dadurch die Auswertung durch die Verwaltung deutlich effizienter.

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