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Arbeitszonenbewirtschaftung

Die Arbeitszonenbewirtschaftung soll dafür sorgen, dass die Nutzung der Arbeitszonen aus einer regionalen Sicht optimiert werden. Dafür gibt es ein Merkblatt und eine Anwendung im Geoportal.

Einzonungen von Arbeitszonen setzen gemäss Art. 30a Abs. 2 der revidierten eidgenössischen Raumplanungsverordnung (RPV; SR 700.1) neu eine Arbeitszonenbewirtschaftung voraus. Damit soll die Nutzung der Arbeitszonen im Sinn der haushälterischen und zweckmässigen Bodennutzung aus einer übergeordneten, regionalen Sicht laufend optimiert werden. Ziel ist, vorhandene Arbeitszonen besser zu nutzen, bevor neue Arbeitszonen eingezont werden.

Nach dem Beschluss des Regierungsrats zum revidierten Richtplan 2030 (RRB 1032/2015) und dessen Genehmigung durch den Bundesrat am 4. Mai 2016 haben das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) und das Amt für Wirtschaft (AWI) gemeinsam die AZB entwickelt.

Die AZB beruht auf umfangreichen Informationen zu unüberbauten Arbeitszonen, die im Geoportal des Kantons Bern publiziert sind. Bei Einzonungsbegehren von Arbeitszonen von kantonaler, regionaler oder teilregionaler Bedeutung haben die Planungsträger Alternativen in unüberbauten Arbeitszonen zu prüfen. Zudem werden solche Einzonungen im Rahmen eines Mitberichts von den Regionalkonferenzen resp. Regionen aus regionaler Sicht beurteilt.

Die AZB für den Kanton Bern wird in einem Merkblatt dargestellt. Sie betrifft alle Einzonungen von Arbeitszonen.

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