Die Arbeitshilfe «Abstellplätze für Fahrzeuge» bietet eine Übersicht über die Bestimmungen und soll bei der Berechnung der Abstellplätze helfen.
Im Kanton Bern gilt eine einheitliche Regelung, wie die Anzahl Abstellplätze für Fahrzeuge zu bestimmen ist. Die entsprechenden Bestimmungen sind in Art. 49 ff. Bauverordnung (BauV) festgehalten. Bei grossen Bauvorhaben wird empfohlen, die Berechnungen bereits in der Planungsphase vorzunehmen und die Grössenordnung der Abstellplätze zu ermit-teln. Der vorliegende Leitfaden richtet sich bei den verwendeten Begriffen nach der Verordnung vom 25. Mai 2011 über die Begriffe und Messweisen im Bauwesen (BMBV; BSG 721.3).
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