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Dokumente und Kartenmaterial nach Genehmigungsentscheid nachreichen

Wenn Ihr Planungsgeschäft mit Änderung von Amtes wegen genehmigt wurde, erhalten Sie eine E-Mail-Notifikation. Lesen Sie die Aktivität im Geschäft sorgfältig durch und entnehmen Sie die Verfügung vom AGR aus den Dokumenten. Im Rahmen dieser Genehmigungsverfügung werden Sie ersucht, die erforderlichen Dokumente und das Kartenmaterial nachzureichen, sofern Sie keine Beschwerde einreichen möchten.

Um die Dokumente und das Kartenmaterial gemäss Genehmigungsverfügung nachzureichen, gehen Sie wie folgt vor:

  1. Klicken Sie in der E-Mail auf “In ePlan öffnen“, um in das entsprechende Geschäft zu gelangen.


    Illustration "Link in ePlan"

  2. Nehmen Sie nun die geforderten Anpassungen gemäss Verfügung vom AGR vor.
  3. Wenn Sie die erforderlichen Änderung gemäss Verfügung vorgenommen haben, klicken Sie anschliessend in der Aktivität auf “Abschliessen”. Geben Sie im Dialogfeld einen Kommentar ein und bestätigen Sie zuletzt mit Klick auf “Abschliessen”. Die Dokumente und das Kartenmaterial wurden nun beim AGR nachgereicht.

    Illustration "Aktivität abschliessen"
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