Der aus dem Jahr 1998 stammende Sachplan„Abbau, Deponie, Transporte“ (ADT) schafft die planerischen Voraussetzungen für eine langfristige Versorgung mit Baurohstoffen– insbesondere Kies– sowie für die Entsorgung von Bauabfällen. Er hat sich grundsätzlich bewährt. Deshalb bleiben die Ziele und Grundzüge des Sachplans ADT unverändert. Das Subsidiaritätsprinzip bei der Aufgabenteilung wird beibehalten. Der Sachplan ADT regelt nur, was zwingend auf kantonaler Stufe geregelt werden muss. Die Abbau- und Deponiestandorte werden in regionalen ADT-Richtplänen festgelegt. Damit gewährt der Kanton den Planungsträgern Handlungsspielraum. Hingegen macht der revidierte Sachplan ADT präzisere Vorgaben zur Organisation und zum Ablauf der regionalen Richtplanung. Künftig beziehen sich die regionalen Abbau- und Deponierichtplanungen auf die Perimeter der Regionalkonferenzen.
Ausgelöst wurde dieÜberarbeitung des Sachplans ADT unter anderem wegen der Entsorgungsengpässe für Aushubmaterial und Bauabfälle. Um dieses Problem zu entschärfen, gibt der Sachplan ADT den Regionen höhere Richtmengen für die zu sichernden Deponievolumen vor. Da der Anfall von Aushubmaterial und Bauabfällen konjunkturbedingten Schwankungen unterliegt, soll zukünftig flexibler auf ein„zu viel“ bzw.„zu wenig“ reagiert werden können: Grosse Abbaustellen wie Kiesgruben haben eine Minimal- und eine Maximalvariante für ihre spätere Wiederauffüllung mit Aushubmaterial oder für ihre Umnutzung als Inertstoffdeponie– für die Ablagerung von Bauabfällen– vorzusehen.
Eine wesentlicheÄnderung bringt der Sachplan ADT auch bei den Vorgaben zur Bemessung und zum Umfang der regionalen Abbaureserven: Neu basieren die Richtmengen für die Reservensicherung auf den in der Region tatsächlich abgebauten Materialmengen– und nicht mehr auf einem vorgegebenen, einheitlichen Richtwert. Damit entfallen die im Sachplan ADT von 1998 noch festgelegten Ausgleichsmengen zwischen den Regionen.
Überarbeitet wurden auch die Vorgaben zur Walderhaltung. Der Schutz des Waldes steht bei der Interessenabwägung im Vordergrund, wenn der Flächenverbrauch eines Abbauvorhabens gross, beziehungsweise die Bodennutzungseffizienz gering ist.
Auch für die Träger von Grossprojekten macht der Sachplan Vorgaben. Dazu gehört namentlich die Koordination mit den regionalen Richtplanungen Abbau und Deponie und mit dem Kanton.
Neu in den Sachplan ADT aufgenommen wurde das Thema Geschiebesammler. Der Sachplan gibt vor, wie die sinnvolle Verwertung und Entsorgung des später anfallenden Materials bereits beim Bau eines bedeutenden Geschiebesammlers zu berücksichtigen ist. Die regionale Richtplanung ADT hat die nicht verwertbaren Geschiebemengen in ihre Deponieplanung einzubeziehen.
Vernehmlassungsunterlagen
Vernehmlassungs- und Mitwirkungsunterlagen