Der Regierungsrat des Kantons Bern hat auf Antrag der Gemeinde Stettlen beschlossen, das Verfahren für die Entwicklung des «Bernapark» als prioritär zu bezeichnen. Der entsprechende Erlass umfasst die ZPP (Zone mit Planungspflicht) Bernapark und die dazugehörige Überbauungsordnung. Der Regierungsrat kann ein Verfahren für prioritär erklären, wenn es im übergeordneten Interesse des Kantons und insbesondere im Interesse der wirtschaftlichen Entwicklung liegt. In der Schlussphase der Ortsplanungsrevision der Gemeinde Stettlen schloss die Kartonfabrik Deisswil unerwartet, weshalb das entsprechende Gebiet bei der Ortsplanung sistiert wurde. Mit der Übernahme der Kartonfabrik durch die Bernapark AG ergaben sich neue Entwicklungsmöglichkeiten. Um sie zu realisieren, muss nun die baurechtliche Grundordnung angepasst werden.