Logo Kanton Bern / Canton de BerneRaumplanung
17. März 2022
Zurück zur Übersicht
Medienmitteilung der Direktion für Inneres und Justiz
:

Verbesserung der Kantonalen Überbauungsordnung Beichfeld

Die Direktion für Inneres und Justiz hält aufgrund des erheblichen kantonalen Interesses an einem Bodenumschlagplatz im Verbund mit dem Kiesabbau und der Errichtung einer Deponie an der Kantonalen Überbauungsordnung (KÜO) Beichfeld fest. Die KÜO Beichfeld soll aber im Bereich Naherholung optimiert werden. Zudem werden im Nachgang zur Mitwirkung weitere Verbesserungsmöglichkeiten geprüft.

Die KÜO Beichfeld bildet die raumplanerische Grundlage für die Erweiterung der bestehenden Kiesgrube «Mättehölzli» in Walperswil. Das Projekt umfasst die Errichtung einer weiteren Kiesgrube, einer Deponie für unverschmutzten Aushub, eines Bodenumschlagplatzes sowie den Bau einer neuen Zufahrtsstrasse. Am Projekt besteht ein erhebliches kantonales Interesse, weil der darin integrierte Bodenumschlagplatz wesentlich dazu beitragen kann, die Problematik der degradierten Landwirtschaftsböden im Berner Seeland zu entschärfen.

Überprüfung der Verbesserungsvorschläge

Im Rahmen der Mitwirkung gingen beim zuständigen Amt für Gemeinden und Raumordnung 28 Eingaben ein. Davon sind 18 grundsätzlich gegen das Projekt gerichtet. Die weiteren Eingaben enthalten konkrete Einwände und Verbesserungsvorschläge. So soll insbesondere der Durchgang zum Naherholungsgebiet verbessert werden. Vorgeschlagen werden auch Sitzbänke mit Feuerstellen, ein Aussichtspunkt sowie ein Spielplatz.

Aufgrund des erheblichen kantonalen Interesses hält die Direktion für Inneres und Justiz an der KÜO Beichfeld fest, will die Überbauungsordnung aber im Bereich Naherholung optimieren. Zudem werden weitere Verbesserungsmöglichkeiten geprüft und die überarbeiteten Unterlagen im Rahmen der Auflage der KÜO im Herbst 2022 publiziert. Unabhängig davon soll auch die Verkehrssituation in und um Walperswil mit den zuständigen kantonalen Behörden überprüft werden.

Seite teilen